Häufige Fragen

Fragen zur Anmeldung

Ab wann kann ich mein Kind für einen Programmpunkt der IRMA-Ferienwoche anmelden?

Die Anmeldung zu den verschiedenen Angeboten der „IRMA-Ferienwochen“ startet am Montag, den 22. Juni 2020 ab 07:00 Uhr.

Was muss ich bei der Anmeldung meines Kindes beachten?

Bei der Anmeldung zu einem Programmpunkt der IRMA-Ferienwoche ist zu beachten, dass das Alter des Kindes mit der Ausrichtung auf eine spezifische Altersgruppe des Angebots übereinstimmt. Weiterhin muss die/der Teilnehmer*in zu den ausgewiesenen Zeiten zum Veranstaltungsort gebracht bzw. wieder abgeholt werden. Sollte das Kind bestimmte Vorerkrankungen, Allergien oder Unverträglichkeiten besitzen, sind diese im Anmelde-formular unbedingt anzugeben. Bei Auftreten von coronaspezifischen Krankheitszeichen zu Beginn oder während der Ferienwoche, wie z. B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Hals-, Gliederschmerzen, Übelkeit/Erbrechen oder Durchfall, muss der Teilnehmer/die Teilnehmerin unbedingt zu Hause bleiben und kann nicht bzw. nicht weiter am Programm teilnehmen. IRMA behält sich vor, Teilnehmer mit diesen Krankheitsanzeichen von der Veranstaltung auszuschließen.

Erhalte ich eine Anmeldebestätigung?

Die Anmeldebestätigung wird in der Regel nach dem Zahlungseingang an die hinterlegte E-Mail-Adresse des Erziehungsberechtigten versandt. Dem Schreiben ist auch die Liste mit den kursspezifisch benötigten Materialien zu entnehmen

Kann ich mein Kind für mehr als eine IRMA-Ferienwoche anmelden?

Da möglichst viele Kinder aus der Region 10 die Möglichkeit bekommen sollen, an einer IRMA-Ferienwoche teilzunehmen, kann jedes Kind nur für eine Ferienwoche angemeldet werden. Eine Anmeldung für mehr als eine IRMA-Ferienwoche ist nur möglich, wenn noch Restplätze zu folgenden Terminen frei sind:

- für die Programme in KW 31 bis KW 34 ab dem 12.07.2020

- für die Programme in KW 35 bis KW 36 ab dem 09.08.2020

Auch hier werden die Plätze in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben.

Sollten mehrere Anmeldungen für ein Kind vor dem Anmeldetermin für die Restplätze eingehen, wird von uns nur die erste Anmeldung als verbindlich angesehen. Alle weiteren Anmeldungen müssen wir vorerst stornieren.

Kann ich mein Kind auch anmelden, wenn es etwas älter oder jünger ist als angegeben wird?

Die einzelnen Programminhalte sind von den Workshopleiter*innen für eine bestimmte Altersgruppe konzipiert, weshalb ältere oder jüngere Teilnehmer*innen leider nicht teilnehmen können. Darüber hinaus leben die angebotenen Programmpunkte auch von einer homogenen Gruppe. Bei Abweichungen von den Vorgaben schicken Sie uns Ihr Anliegen bitte per E-Mail unter info@no-spam-pleaseirma-ev.de. Gibt es noch freie Plätze nach dem Anmeldeschluss, klären wir Ihre Anfrage mit der Workshopleitung.

Ist das Personal, das mein Kind während der Woche betreut, speziell dafür qualifiziert?

Alle an den IRMA-Ferienwochen beteiligten Workshopleiter verfügen über Erfahrungen im Umgang mit Kindern/Jugendlichen und müssen darüber hinaus im Vorfeld ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, welches maximal fünf Jahre alt sein darf.

Wie setzt sich der Preis für die Ferienwoche zusammen?

Die Teilnahmegebühr für das Programm der IRMA-Ferienwochen orientiert sich an den tatsächlichen Kosten des Angebots (Honorar & Anfahrt der Workshopleiter, Materialien, Raummiete, Verpflegung, etc.). Alle Teilnahme-gebühren konnten durch eine Bezuschussung seitens IRMA reduziert werden.

Fragen im Vorfeld

Wie gehe ich vor, wenn mein Kind im Vorfeld der Ferienwoche Kontakt zu einer Person hatte, die mit dem Covid-19 Virus infiziert ist/war?

Bei Kontakt zu einem bestätigten Fall von SARS-CoV-2 Virus innerhalb der letzten 14 Tage vor Erkrankungsbeginn, wozu zählen der Aufenthalt am selben Ort (z. B. Klassenzimmer, Wohnung/Haushalt, erweiterter Familienkreis, etc.), kann an der IRMA-Ferienwoche nicht teilgenommen werden.

Bekomme ich mein Geld zurück, wenn mein Kind kurzfristig vom Ferienprogramm zurücktreten muss?

Tritt ein Teilnehmer das gebuchte Programm nicht an, kommt zu spät zum vereinbarten Treffpunkt oder bricht es aus Gründen, die IRMA nicht verschuldet (Krankheit/Unfall) ab, so besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrags. Ein Rücktritt von der Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Als Stichtag gilt das Datum des Posteingangs. Sofern kein Ersatzteilnehmer gefunden wird, fallen folgende Entschädigungen für die Auf-wendungen an:

35 bis 15 Tage vor Beginn: 50 % des Teilnahmebeitrags
ab dem 14. Tag vor Beginn: 90 % des Teilnahmebeitrags

Bis 10 Tage vor Programmstart kann jeder Teilnehmer eine Ersatzperson benennen, die an seiner statt an dem Programm teilnimmt. Die Ersatzperson muss jedoch ebenfalls die Voraussetzungen für das angebotene Programm erfüllen. Hierfür fällt eine Bearbeitungsgebühr von 20 € an.

Bekomme ich mein Geld zurück, wenn die Ferienwoche wegen einer zweiten Corona-Welle abgesagt werden muss?

Ja, bei einer Corona-bedingten Absage der Ferienwoche im Vorfeld werden die Teilnahmegebühren vollständig erstattet.

Fragen zur Hygiene

Wie werden die Hygienevorschriften beim Ferienprogramm umgesetzt?

Für die Durchführung der „IRMA-Ferienwochen“ wurde ein eigenes Gesundheits- & Hygienekonzept erstellt, welches mit den zuständigen Behörden der vier Gebietskörperschaften abgestimmt wurde. Das für den Programmpunkt spezifische Exemplar erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung.

Welche Hygienemittel sind zur Veranstaltung mitzubringen?

Teilnehmerinnen & Teilnehmer der IRMA Ferienwochen müssen neben den kursspezifischen Materialien, welche in der Anmeldebestätigung mitgeteilt werden, lediglich einen eigenen Mund-Nase-Schutz mitbringen. Weitere Hygieneartikel, wie Desinfektionsmittel oder Einmalhandtücher, werden von IRMA gestellt.

Fragen während der Veranstaltung

Wird eine Verpflegung während der Ferienwoche angeboten?

Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen in jedem Fall eine kleine Brotzeit für den Vormittag sowie ausreichend Getränke (bestenfalls in einer individuell gekennzeichneten) Flasche mitführen. Die zusätzliche Verpflegung ist der jeweiligen Programmbeschreibung zu entnehmen.

Wie gehe ich vor, wenn mein Kind Symptome zeigt, die auf eine Infektion mit dem Covid-19 Virus hindeuten?

Bei Auftreten von coronaspezifischen Krankheitszeichen zu Beginn oder während der Ferienwoche, wie z.B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Hals-, Gliederschmerzen, Übelkeit/Erbrechen oder Durchfall, muss der Teilnehmer/die Teilnehmerin unbedingt zu Hause bleiben und kann nicht bzw. nicht weiter am Programm teilnehmen. IRMA behält sich vor, Teilnehmer mit diesen Krankheitsanzeichen von der Veranstaltung auszuschließen.

Bekomme ich mein Geld zurück, wenn die Ferienwoche abgebrochen werden muss?

Muss die Ferienwoche abgebrochen werden, wird die Kursgebühr anteilig an den bisher durchgeführten Veranstaltungstagen erstattet.

Wo liegt die Aufsichtspflicht während der Ferienwoche?

Die Aufsichtspflicht der Veranstalter erstreckt sich nur über die Dauer der Veranstaltung, wie im Programm vermerkt. Die Aufsichtspflicht vor Beginn und nach dem Ende einer Veranstaltung obliegt den Erziehungsberechtigten. Bei Übergabe des Kindes an den Workshopleiter/die Betreuungskraft sind diesem alle Krankheiten, Beeinträchtigungen oder sonstigen Umstände bekannt zu geben, die zu einer erhöhten oder besonderen Aufsichtspflicht führen können. Im Idealfall werden generelle Beeinträchtigungen direkt im Anmeldeformular vermerkt.

Ist mein Kind während der Ferienwoche versichert?

Die Teilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter haften für Schäden, die durch die Teilnehmer schuldhaft verursacht werden. Es wird angeraten, eine private Haftpflichtversicherung sowie private Unfallversicherung für die Teilnehmer abzuschließen. Schadensfälle sind nicht durch eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abgedeckt. Während der Angebote wird keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände aller Art der Teilnehmer übernommen.

IRMA haftet nicht für Schäden, die sich die Teilnehmer gegenseitig zufügen bzw. die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen. Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich an die Betriebsordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes zu halten und Anweisungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten.

Der/Die Leiter/in der jeweiligen Aktivität kann in begründeten Fällen einzelne Teilnehmer von der Maßnahme ausschließen. Die Eltern werden darüber informiert und die Abholung erfolgt auf eigene Kosten. Der Teilnahmebeitrag wird nicht erstattet. Dies gilt auch für Erkrankungen und Verletzungen, die den Abbruch der Aktivität notwendig machen und nicht von IRMA verschuldet wurden.

Wohin kann ich mich im Notfall wenden?

Während der Veranstaltungszeiten der IRMA-Ferienwochen ist die IRMA-Geschäftsstelle besetzt und sowohl telefonisch unter der Rufnummer 0841/885211-0 als auch per E-Mail unter info@irma-ev.de zu erreichen.